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Erkenntnis des BVwG und Revisionen an den VwGH

Revisionen gegen das Erkenntnis des BVwG an den VwGH

Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 6.4.2023 haben alle Beschwerdeführer Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Mit einer Entscheidung wird frühestens 2024 gerechnet.

Mündliche Verhandlung

Am 24.3.2023 fand die mündliche Verhandlung zu den erhobenen Beschwerden gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung vom 08.11.2022, betreffend die Feststellung, dass das Vorhaben „Projekt Süßenbrunner Straße Nord“, nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege, statt.

Wir haben gut argumentiert und viele Punkte des bisherigen UVP-Feststellungsverfahrens samt neuer Rechtslage durch die UVP-G Novelle 2023 hinterfragt. Der Richter hat jedoch unsere spezifischen Stellungnahmen zu den einzelnen Schutzgütern (Mensch, Lärm, Luftschadstoffe, Boden, Klima, biologische Vielfalt, etc.) in der Verhandlung nicht mündlich sondern nur in schriftlicher Form zugelassen. Für die Einbringung hat er uns eine Frist von 14 Tagen nach Versendung des Verhandlungsprotokolls gesetzt. In der Verhandlung hat uns Richter Dr. Werner Andrä signalisiert, dass er die Entscheidung in den nächsten zwei bis drei Monaten erlassen wird. Auch die sonstige Verhandlungsführung war alles andere als neutral und unabhängig. Das Protokoll wurde am 27.3.2023 elektronisch versendet. Wir haben die oben angeführten spezifischen Stellungnahmen am 6.4.2023 um 10 Uhr bei Gericht persönlich eingebracht.

Noch am selben Tag, um 14.46 Uhr, wurde das Erkenntnis durch das Bundesverwaltungsgericht ohne Berücksichtigung unserer Stellungnahmen zugunsten der Projektwerber erlassen. Richter Dr. Werner Andrä hat uns getäuscht und seine Zusagen nicht eingehalten. Das Erkenntnis ist nach einer ersten Einschätzung stark mangelhaft, eigentlich ein Skandal und lässt bei den unmittelbar Betroffenen Zweifel an der vollen Unbefangenheit des Richters aufkommen. Es wurde daher eine Disziplinaranzeige gegen den Richter eingebracht um darzulegen, wie hier mit der betroffenen Bevölkerung und ihren berechtigten Anliegen umgegangen wird.

Die Disziplinaranzeige zum Nachlesen:

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.4.2023 zum Nachlesen:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=1cd119b5-2652-4750-ad07-bd925a8168c7&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Bvwg&Entscheidungsart=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=08.05.2023&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=UVP&Dokumentnummer=BVWGT_20230406_W102_2265376_1_00

Stand Februar/März 2023: Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Wir haben für den 24.3.2023 eine Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, 1030 Wien, Erdbergstraße 192-196, von 09.30 Uhr bis voraussichtlich 17:30 Uhr, im Saal 9 erhalten!

Hintergrund:

Die Wiener Landesregierung hat mit Bescheid vom 08.11.2022, Zl. 2017409-2022, festgestellt, dass für das Vorhaben „Projekt Süßenbrunner Straße Nord“ der „Wiener Heim“ Wohnbaugesellschaft mbH, der Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft „WienSüd“ eingetragene GenmbH und der Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft SIEDLUNGSUNION registrierte GenmbH, nach Maßgabe der mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen Projektunterlagen 1 bis 6 keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen ist.

Dagegen haben wir mit 97 Anrainer:innen, vertreten durch RA Mag. Schachinger, ebenso wie die Umweltorganisationen VIRUS und ALLIANCE FOR NATURE Bescheidbeschwerden eingebracht, über die am 24.3.2023 verhandelt wird.