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4.12.2024
Unsere Rechtsanwälte Mag. Schachinger und Dr. Pyka haben uns vor kurzem mit sehr großem Bedauern mitgeteilt, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) unsere beiden außerordentlichen Revisionen zurückgewiesen hat.
Zum Hintergrund
Das Vorhaben Quartier Süßenbrunner Straße West war das erste Städtebauvorhaben, welches nach der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Die Novelle war notwendig, da wichtige Bestimmungen des österreichischen UVP-G gegen die UVP-Richtlinie der EU verstoßen haben. Diese Rechtswidrigkeiten wurden mit der Novelle nur teilweise ausgeräumt und bestehen in wesentlichen Punkten weiter.
Der VwGH ist weder auf die aufgezeigten groben Mängel in der durchgeführten Einzelfallprüfung noch die Unionsrechtswidrigkeit von Anh 1 Z 18 lit d UVP-G und schon gar nicht auf das aktuell anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung inhaltlich eingegangen. Die Begründungen der Entscheidungen bestehen im Wesentlichen aus nichtsbedeutenden Floskelsätzen. Nach 1,5 Jahren Verfahrensdauer wäre zu erwarten gewesen, dass sich der VwGH zumindest zu den dargelegten Argumenten der Revision äußert …
Originalzitat von Rechtsanwalt Dr. Pyka
„Ich muss ehrlich gestehen, dass diese Entscheidung sehr überraschend ist und mich die sehr dürftige Qualität der Begründung des VwGH nahezu schockiert hat. Inhaltlich halte ich die Begründung des VwGH für grob rechtsirrig und einfach falsch! Die gegenständliche Entscheidung des VwGH wird negative Auswirkungen auf zahlreiche andere Verfahren in Österreich haben und ist daher ein herber Rückschlag für die Umwelt in Österreich. Sie ist jedoch leider – in dieser Sache – endgültig.“
Hinweis
Wir haben Dr. Pyka für unsere Revision ausgewählt, weil er auch im „Heumarkt-Verfahren“ vor dem EuGH die Rechtswidrigkeit von Bestimmungen des österreichischen UVP-G erfolgreich bekämpft und letztlich gesiegt hat.
Weitere Vorgehensweise
Wir beabsichtigen diese rechtlich völlig falsche Rechtsprechung des VwGH weiter zu bekämpfen. Wir versuchen mittels Beschwerde an die EU-Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu verstärken. Auch vor der Entscheidung des EuGH in der Sache „Heumarkt“ am 25.5.2023 war der VwGH der Meinung, dass Anh 1 Z 18 lit b UVP-G 2000 unionsrechtskonform sei. Diese Rechtsprechung wurde erst durch den EuGH falsifiziert.
Nunmehr werden die Projektwerber Anträge für Verwaltungsverfahren im Baurecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, etc. stellen. In diesen Verfahren werden wir unsere Bedenken und Einwendungen vorbringen.
24.4.2024: Kommission fordert Österreich zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung auf
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2012) einzuleiten, weil das Land die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) (Richtlinie 2011/92/EU in der durch die Richtlinie 2014/52/EU geänderten Fassung) nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat. Gemäß der geänderten Richtlinie müssen große Bau- oder Entwicklungsprojekte in der EU zunächst im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden. Dies geschieht, bevor mit dem Projekt begonnen werden kann. Die Umweltverträglichkeitsprüfung gewährleistet Transparenz und Berechenbarkeit des Entscheidungsprozesses für verschiedene Arten öffentlicher und privater Projekte, um ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Das österreichische Recht sieht nicht für alle Projekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben werden, eine Prüfung vor. Die Prüfung einiger Projekte beschränkt sich auf bestimmte Bereiche. Die Umsetzung der Auswahlkriterien für die Bewertung von Projekten ist unzureichend – dies betrifft insbesondere die Kumulierung mit anderen Projekten.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_24_1941
In unserem Revisionsverfahren an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) haben wir genau diese Umsetzungsmängel aufgezeigt. Wir hoffen daher auf eine Aufhebung des bisherigen Verfahrens durch den VwGH und einer ordnungsgemäßen Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zur Umgestaltung des Jakob-Bindel-Platzes haben wir von BV Ernst Nevrivy folgende Informationen erhalten:
Die Umgestaltung beginnt ab Mitte März 2024 mit Straßenbauarbeiten, die voraussichtlich Ende April abgeschlossen sein werden. Im Anschluss daran finden noch Arbeiten von Wien leuchtet (MA 33) an der neuen Beleuchtung statt und danach eine Bepflanzung und Begrünung durch die Wiener Stadtgärten (MA 42). Die Gesamterrichtungskosten beinhalten Straßenbau, Beleuchtung, Begrünung und Möblierung, diese betragen lt. Kostenschätzung ca. EUR 720.000,–. Der umgestaltete Platz ist aus angeschlossenem Plan ersichtlich.
Zur Feldhamsterzerstörung entlang der Süßenbrunner Straße
Die SPÖ nahen gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Siedlungsunion und Wien-Süd sowie der Wiener Heim (Strabag) haben ab 7.3.2024 verschiedene rechtswidrige Baumaßnahmen auf den Vorhabensflächen beauftragt. Durch nicht genehmigte Tiefenbohrungen und Abgrabungen der Böschung entlang der Süßenbrunner Straße 66 – 68 wurden absolut geschützte Feldhamsterbauten zerstört.
Am Mittwoch, den 6.3.2024, fand eine Sitzung der Bezirksvertretung für den 22. Bezirk statt. In dieser Sitzung hat nur die SPÖ Donaustadt hat mit ihrem Klubobmann, Bernhard Wolf, der auch Obmann der Siedlungsunion ist, gegen die Aufstellung von Hinweistafeln für Feldhamster im 22. Bezirk gestimmt. Warum wohl?
Ungeniert, rücksichtslos und rechtswidrig verletzt man Rechte streng geschützter Tiere nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und dem Wr. Naturschutzgesetz und verwirklicht vielleicht noch die Tatbestände der §§ 181 f oder g Strafgesetzbuch zur Wildtierkriminalität. Damit verlieren die SPÖ Donaustadt und Wohnbaugesellschaften weiter Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Donaustädter Bevölkerung. Was der Anstand in dieser Situation gebühren würde, ist den verantwortlichen Personen fremd.
Die Wohnbaugesellschaften kannten durch ein von ihnen beauftragtes Gutachten zur biologischen Vielfalt vom 27.10.2021 die besondere Situation auf den Vorhabensflächen sehr genau und kamen darin zu folgendem Resümee: „Es ist somit rechtlich sichergestellt, dass geeignete Umweltmaßnahmen des Fachbereichs Naturschutz für die geschützten Arten vor der Realisierung des Vorhabens umgesetzt werden.“
Nichts davon wurde umgesetzt. Vielmehr wollte man vor weiteren noch durchzuführenden Verfahren vollendete Tatsachen schaffen und fast alle Feldhamsterbauten auf dem Vorhabensareal zerstören, frei nach dem Motto: „Strafen budgetieren wir in die Baukosten“. Diese Vorgehensweise kennen wir schon von Signa und ihren handelnden Personen.
Jedenfalls konnten wir unter tatkräftiger Unterstützung der Organisation Tierschutz Austria (Anzeige und Aussendung), der MA 22 und der Polizei diese rechtswidrigen und strafbaren Maßnahmen stoppen. Wir haben dazu auch eine ausführliche Fotodokumentation erstellt, zusätzliche in die Zukunft gerichtete Maßnahmen gesetzt und folgende OTS Aussendung veranlasst.
Aufgrund der Spekulation mit vorwiegend landwirtschaftlichen Grundstücken in Wien haben wir folgenden öffentlichen Brief an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig übermittelt:
Im Februar 2024 haben 22 Wiener Initiativen einen offenen Brief an die Wiener Politik zu 2 Jahren Smart Klima City Strategie und Wiener Klimafahrplan, 4 Jahren Stadtklimaanalyse versendet.
Die MA 22 hat uns auf unsere Anfrage zum Feldhamster folgendes Antwortschreiben vom 22.2.2024 zukommen lassen. Bemerkenswert daran ist, dass nunmehr der seit Jahren in Ausarbeitung gewesene Hamsteraktionsplan nun offensichtlich zu Grabe getragen wurde…Bemerkenswert ist auch, dass die überwiegende Mehrheit der erteilten Ausnahmegenehmigungen mit dem öffentlichen Interesse begründet wurde!
2022 hat die MA 22 unsere diesbezügliche Fragen auch zum Feldhamsteraktionsplan noch so beantwortet: „Ein Hamsteraktionsplan der Stadt Wien befindet sich aktuell in Ausarbeitung, liegt aber derzeit noch nicht vor.“
Das Projekt
Erfahren Sie mehr über das Städtebauvorhaben Quartier Süßenbrunner West
Stellungnahme zum Flächenwidmungsplan
Erfahren Sie mehr über das Verfahren und die Stellungnahme zur Flächenwidmung
Wer sind wir?
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Motivation.
Was kann ich tun?
Erfahren Sie mehr, was jeder von uns tun kann!
Der Feldhamster
Erfahren Sie mehr über das Vorhaben der Süssenbrunnerstraße.
Finanzielle Unterstützung für die Bürgerinitiative Süßenbrunnerstraße.
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