
Für den Erhalt des Grüngürtels Süßenbrunnerstraße!
News
In der 43. Sitzung des Wiener Gemeinderats wurde unter
Post Nr. 17
965391-2023-GGI; MA 21 B
Plan Nr. 8238: die Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie
Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelter-
wägungen für das Gebiet zwischen Süßenbrunner Straße, Linienzug 1-10 und Breitenleer Straße
im 22. Bezirk, KatG Hirschstetten (Beilage Nr. 137/23)
mit den Stimmen von SPÖ und NEOS gegen die Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grüne und des klubungebundenen Gemeinderats Kieslich mehrheitlich angenommen und daher beschlossen.
Nach dieser nicht so positiven Beschlussfassung gibt es noch eine einige positive Nachrichten:
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat über unsere außerordentliche Revision das Vorverfahren eingeleitet.
Wir haben somit die erste Hürde im Verfahren vor dem VwGH genommen. Die Projektwerberinnen sowie die Wiener Landesregierung wurden aufgefordert, binnen sechs Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen sowie Stellung zu unserem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zu nehmen.
Über den weiteren Verfahrensablauf werden wir natürlich laufend informieren.
Die zweite positive Nachricht betrifft die Situation und den Schutz des Feldhamsters. Danach ist aufgrund des ungünstigen bzw. schlechten Zustandes des Feldhamsters gemäß Feldhamsterstudie 2020 (https://www.wien.gv.at/kontakte/ma22/studien/pdf/feldhamster-wien2020.pdf) eine Ausnahmegenehmigung von den Verbotstatbeständen des Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c FFH-Richtliniein Form von Ab- und Umsiedlungsmaßnahmen (Vermeidungs- und Verminderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen) absolut unzulässig und verboten.
zusätzlich verweisen wir auch auf den Erlass des Bundesministeriums für Justiz zur Strafverfolgung bei Wildtierkriminalität, Geschäftszahl 2022-0.359.645, vom 31.8.2022.
Dieser stellt klar, dass künftig schon ein einziges geschädigtes Exemplar eine ausreichende Menge im Sinne des § 181f Abs. 1 StGB des Strafrechts sein kann. Ziel des Erlasses ist es auch eine raschere und effizientere Strafverfolgung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Tierbestandes zu ermöglichen, indem den Staatsanwaltschaften die Klärung der Frage der erheblichen Menge abgenommen wird.
In der Beilage ./B des Erlasses ist im Bericht des Umweltbundesamtes als erhebliche Menge in den beiden biogeografischen Regionen Österreichs für den Feldhamster „1“ Exemplar angeführt.
Wir alle sollten daher wach- und achtsam sein und jeden geschädigten Feldhamster bestens dokumentieren.
Information an alle Wiener Gemeinderat:innen mit folgendem Schreiben vom 17.10.2023 samt u.a. Darstellung.
Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, um die angeschlossene Darstellung zum Tagesordnungspunkt Plandokument 8238 – Projekt Quartier Süßenbrunner Straße West, aufmerksam zu lesen.
Aufgrund der Vielzahl der falsch, nicht oder nicht ausreichend beurteilten Themenkreise ersuche ich Sie im Namen zigtausender Wiener Bürger:innen weitere Erhebungen und Prüfungen vor einer Beschlussfassung zur Umwidmung zu veranlassen.
Die zum Beschluss vorgelegte Umwidmung weist massive Mängel auf und
setzt sich über durchwegs berechtigte Einwände von zigtausenden Wiener Bürger:innen hinweg.
Hinzu kommt, dass Ihnen vorenthalten wird, dass es genügend innerstädtische,
bereits versiegelte Flächen für wesentlich kostengünstigere Wohnraumschaffung gibt!
BV Nevrivy hat sich über die Bürger:innenwünsche und –anliegen gestellt,
berechtigte Einwände von Bürger:innen abgetan und sollen Sie nun Handlanger:innen
für die Umsetzung eines Bauprojektes werden, das unter dem Vorwand „leistbarer Wohnraumbeschaffung“ in Wahrheit Spekulationsgeschäfte mit zukünftig unter strengem Umweltschutz gestellten Bauerwartungsland deckt.
Werden Sie nicht Teil dieses Unrechts gegenüber Wiener Bürger:innen und schützen
Sie wertvollen, unversiegelten Wiener Boden!
Forcieren Sie innerstädtische Nachverdichtung auf Gemeindebauten und
gemeinnützigen Wohnbauten im städtischen Bestand!
Zeigen Sie echten Einsatz für den Stopp von Bodenverbrauch und stimmen Sie gegen
die Umwidmung!
Machen Sie sich selbst ein Bild, wie Bürger:innen mit berechtigten Einwänden als
Querulanten abgetan werden.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Bernhard Spuller
Sprecher der Bürgerinitiative Süßenbrunnerstraße
Die Sommerpause ist vorbei und das Thema Flächenwidmung in aller Munde. Am Montag, den 2.10.2023, hat eine Sitzung des Gemeinderatsausschusses – Innovation, Stadtplanung und Mobilität zur beabsichtigten Baulandwidmung für das Quartier Süßenbrunner West/Nord stattgefunden, in der Oppositionsparteien wegen der verspäteten Vorlage der bezüglichen Projektunterlagen (1,5 Werktage Vorbereitungszeit für 101 Dokumenten und 1271 Seiten) einen Absetzungsantrag von der Tagesordnung gestellt haben. Die Wr. Regierungsparteien SPÖ und NEOS haben den Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates für eine mögliche Beschlussfassung findet am 18.10.2023 statt.
Die dargestellte Vorgangsweise verhinderte nicht nur eine ordentliche Bearbeitung durch die Ausschussmitglieder sondern bedeutet eine weitere Übervorteilung und Überrumpelung der Oppositionsparteien sowie der Interessen aller Wienerinnen und Wiener bzw. der Donaustädter Bevölkerung. In der Konsequenz kommt dies einer Ausschaltung der Opposition nahe.
Das Aufzeigen solcher demokratischer Fouls und ein Setzen entsprechender Zeichen werden wir noch rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung setzen.
Die Verantwortlichen der Stadt Wien setzen sich mit dem Antrag auf Baulandwidmung über EU Vorgaben, Klimaschutzbedenken, Sorgen und Ängste der Wiener Bevölkerung und der Wissenschaft hinweg. Fast könnte man meinen, „der Wiener Bürgermeister herrscht absolut“!
Inhaltlich widerspricht der Antrag auf Baulandwidmung den EU Vorgaben zum Green Deal, der eine klare 4 Schritte Maßnahmenhierarchie zum Schutz von Grünflächen mit „Vermeiden, Wiederverwenden, Minimieren und Ausgleichen“ vorsieht und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der geplanten Novelle der Wr. Bauordnung. Mit dieser Novelle soll der innerstädtische Gebäudebestand absolut geschützt und damit jegliche Innenentwicklung und Nachverdichtung verhindert werden. Damit stünden dann nur mehr Grünflächen für die Schaffung von leistbarem Wohnbau zur Verfügung. Zudem hat die Stadt die Absicht in solchen Stadtentwicklungsgebieten 70% des Zuzugs nach Wien unterzubringen.
Revisionen
Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.4.2023 haben alle Beschwerdeführer Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.
Protestkundgebung am 10.11.2022 vor dem Wiener Rathaus
Nach der Vorstellung des Projekts der Stadt Wien „Quartier Süßenbrunner Straße West“ haben wir beschlossen, uns gegen das Bauprojekt und eine weitere Bodenversiegelung auszusprechen und aktiv für die Erhaltung des Grüngürtels und unserer Lebensqualität einzusetzen.

Das Projekt
Erfahren Sie mehr über das Städtebauvorhaben Quartier Süßenbrunner West

Stellungnahme zum Flächenwidmungsplan
Erfahren Sie mehr über das Verfahren und die Stellungnahme zur Flächenwidmung

Wer sind wir?
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Motivation.

Was kann ich tun?
Erfahren Sie mehr, was jeder von uns tun kann!

Der Feldhamster
Erfahren Sie mehr über das Vorhaben der Süssenbrunnerstraße.

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